Allgemeine Geschäftsbedingungen Tannenhausen

Küsten Apartments Tannenhausen vertreten durch Hausverwaltung Lennart Gerstmeier, Lilienstraße 1, 26603 Aurich
Telefon: 04941 – 6977444 – Fax: 04941 – 6977445 

§ 1 Leistungsumfang 

1. Die Küsten Apartments, nachfolgend KA genannt, tritt für die Eigentümer als  Vermittler auf. Die KA vermittelt und reserviert im Namen des Eigentümers bzw.  Feriengastes Ferienunterkünfte und schließt im Auftrag und auf Rechnung des  Eigentümers für diesen einen Beherbergungsvertrag und wickelt diesen ab. Die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem  Kunden/Gast und der KA und gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften  über die KA unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung. Die Allgemeinen  Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der  KA, www.kuestenapartments.de, einsehbar. 

§ 2 Vertragsabschluss 

1. Die durch den Kunden erfolgte Buchung bei der KA (Buchungsformular im  Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder  mündlich) stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über eine  bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten  Preis dar. Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das  Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss angenommen, erhält der Kunde  durch die KA als Vertreter des Eigentümers eine schriftliche oder in anderer  Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der  Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten  sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande. Der Mietvertrag  über die Ferienimmobilie kommt durch Annahme der Buchung des Feriengastes  durch die KA zustande. Die KA versendet hierzu eine Buchungsbestätigung  schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Vertragliche Beziehungen bzgl. der  vermittelten Leistungen bestehen nur zwischen dem Feriengast und dem  Eigentümer. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den  zwischen der KA und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen  Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. 

§ 3 Zahlungsmodalitäten 

1. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde  verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des  Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung auf den Rechnungsbetrag muss bis  spätestens 28 Tage vor Anreise dem auf der Buchungsbestätigung/Rechnung  aufgeführten Konto der KA gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen – weniger als 28 Tage vor Anreise – ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.  Die KA ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen 

vertragsgerecht bei der KA eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht  seitens des Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Die KA ist in  diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt & wird dies 

dem Kunden unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den  gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Kunde zum Ersatz des  dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. 

§ 4 Bereitstellung der Ferienobjekte 

1. Die Objekte lassen sich per Zahlencode öffnen, die Bereitstellung des  Codes erfolgt per E-Mail. Die Ferienobjekte können vom Gast an  Wochentagen und am Samstag ab 15:30 bezogen werden. Alle anderen  Zeiten nur nach Absprache. Für eine pünktliche Überlassung übernimmt  Küsten Apartments keine Garantie.  

2. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 09:30 Uhr besenrein zu  verlassen. 

§ 5 Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter

1. Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Falle der Textform. 2. Im Falle des Rücktritts ist die KA als Vertreter des Eigentümers berechtigt, vom  Kunden einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende  Schadensersatzbeträge zu leisten sind: a) bei Zugang des Rücktritts bis zum 91. Tag vor dem Buchungszeitraum ist eine  Gebühr von 50,00 € zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren  Schadens ausdrücklich vorbehalten. b) bei Zugang des Rücktritts vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor dem  Buchungszeitraum sind 30 % des Mietpreises zu zahlen, c) bei Zugang des Rücktritts vom 60. Tag bis zum 35. Tag vor dem  Buchungszeitraum sind 50 % des Mietpreises zu zahlen, d) bei Zugang des Rücktritts ab dem 34. Tag vor dem Beginn des  Buchungszeitraumes sowie bei Nichtanreise sind 90 % des Mietpreises zu zahlen. 3. Gelingt es KA das Objekt ab dem 90. Tag vor Belegungsbeginn anderweitig zu  belegen, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 70,00 €. Dem Kunden bleibt der  Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten. 4. Der pauschalierte Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung  fällig. Der Kunde ist berechtigt, KA nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder  in geringerer Höhe entstanden ist bzw. dass, die durch die KA ersparten  Aufwendungen den pauschalen Abzugsbetrag übersteigt. Die KA hat sich eine  erreichte anderweitige Belegung des Ferienobjektes auf den Pauschalbetrag  anrechnen zu lassen. 5. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder  früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der KA zu  vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens  des Kunden kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung. 6. Für Umbuchungen in ein anderes Objekt, Verschiebungen des Reisezeitraum  bis zum 91. Tag vor Reisebeginn sowie für Änderungen mit verbundenen  Rücküberweisungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € fällig. Dem Kunden  bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten. 7. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Es wird  seitens der KA der Abschluss einer derartigen Versicherung angeraten. 

§ 6 Kündigung und Rücktritt seitens KA 

1. Die KA ist nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt, den Vertrag  außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens  des Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die  außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung. 

2. Bei einer außerordentlichen Kündigung behält die KA den Anspruch auf den  Gesamtpreis, muss sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die  eventuell durch eine anderweitige Belegung des Objektes erlangt werden. 3. Ein Rücktritt der KA vom Vertrag ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes  möglich.  

§ 7 Obliegenheiten des Mieters 

1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl  belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen  Vereinbarung mit der KA. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch  Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist die KA berechtigt, eine zusätzliche  angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und  die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen. 2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken  ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu  behandeln. 

3. Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern  und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung  durch die KA oder deren Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß  durchgeführter Reinigung ist die KA berechtigt, die entstehenden Kosten für den  Aufwand dem Kunden zu berechnen. 

4. Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig  werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei  Schlüsselübergabe gesondert zu entrichten. 5. In sämtlichen Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. KA behält sich bei  Verstößen die Geltungsmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich  vor. KA übernimmt keine Garantie für den rauchfreien Zustand der Objekte  gegenüber dem Kunden. 

6. Das laden von Elektroautos am Ferienobjekt über den Hausanschluss ist nicht  erlaubt und kann zur sofortiger Kündigung führen. Ausgenommen das Objekt  verfügt über eine Wallbox. 

§ 8 Leistungsstörungen/Haftung 

1. Mängel am Mietobjekt, sowie andere Beanstandungen wegen nicht  vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind der KA noch während des  Aufenthaltes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit zumutbar ist der KA  Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. 

2. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche  Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe  durch die KA möglich gewesen wäre. 3. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles 

Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle  Schäden so gering wie möglich zu halten. 4. Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder  seinen sonstigen Einrichtungen. 5. Die KA und der Eigentümer haften nicht für Leistungsstörungen von dritter Seite,  die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen  Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder  bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen  entstehen, es sei denn, dass der KA eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs- , Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die  vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind beschränkt, es sei denn  es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. 6. Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den  dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden beim Kunden weder  vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die KA für einen  dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines  Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 7. Die KA haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast  eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen  Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des PKW auf dem  Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr. 8. Internet-Verbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten. Es besteht  kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Kunde  verpflichtet sich, den Internetzugang nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung  oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (sog. Filesharing)  zu nutzen. Der Kunde stellt den Eigentümer und die KA von allen Ansprüchen und  Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges  zurückzuführen sind. 

§ 9 Sonstiges 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar  sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird  dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der  unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und  durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung  möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.  undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich  dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. 

Es ist ausdrücklich verboten Elektroautos über den Hausstrom zu laden. Haustiere  sind in den Wohnungen nicht gestattet. 

Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen  unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An  die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Aurich Küsten Apartments  

Stand: 21. Februar 2023